Ing. MICHAEL PINCZOLITS
Sachverständiger
gutachten
Inventarisierung und Schätzung von Fahrnissen zu Verkehrs- und Liquidationswerten in Insolvenzverfahren
kontakt aufnehmen
fachgebiete
Marktkonforme und rasche Bewertungen für Insolvenzverwalter und Gerichte
60.91
Büroartikel, Büromöbel, Büroorganisation
Nur für: Schätzung, Bewertung
60.93
Maschinen für das Gastgewerbe
Nur für: Schätzung, Bewertung
60.97
Technisch-kommerzielle Bewertung von Maschinen, Anlagen, Geräten, Instrumenten
Nicht für: verfahrenstechnische Anlagen
84.60
Alt- und Gebrauchtwarenhandel
Nur für: Schätzung und Bewertung von Lagerbeständen gewerbliche Betriebe (Gesellschaften und Einzelunternehmen) im Zuge von Insolvenz- und Sanierungsverfahren
84.60
Handel mit Kfz
Nur für: KFZ-Bewertungen
gefahrene Kilometer
pro Jahr
Inventarisierungsfotos
pro Tag
zufriedene
Kunden
Standorte in
Wien und Graz

Allgemein beeideter und
gerichtlich zertifizierter
Sachverständiger
Österreichweite
Befundaufnahmen
Ing. Michael Pinczolits
1986 geboren
maturiert in der HTL Eisenstadt (Maschinenbau)
seit 2012 Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
kontakt aufnehmen
FAQ
Wie lange dauert die Erstellung eines Schätzgutachtens?
Rasche und effiziente Gutachtenserstattungen sind für mich oberstes Gebot, dennoch darf die Qualität eines Gutachtens darunter nicht leiden. Ich bin stets bemüht eine rasche Befundung durchzuführen, um allfällige Kapazitäten abzuklären, bedarf es einer Kontaktaufnahme mit meiner Person. Es kommt bei der Dauer einer Gutachtenserstattung natürlich auch darauf an, ob einzelne Fahrnisse oder ein gesamter Maschinen- bzw. KFZ-Fuhrpark einer Schätzung unterzogen werden soll.
Was kann ich bei Ihnen alles schätzen lassen?
Grundsätzlich verweise ich hier auf die Fachgebiete, für welche ich zertifiziert und in der SDG-Liste geführt bin. Ich fühle mich fachkompetent Büromöbel, EDV/Hardware, Regalsysteme, Stapler, KFZ sowie Maschinen, Geräte und Anlagen aller Art zu bewerten. Im Zuge von Insolvenzverfahren bin ich auch für die Schätzung von Handelswaren und Lagerbeständen aller Art zertifiziert. Durch ein hervorragend funktionierendes Netzwerk stelle ich Ihnen gerne, bei entsprechenden Fachgebietsüberschreitungen, den Kontakt zu geeigneten Sachverständigenkollegen her.
Schätzen Sie meine Liegenschaft oder Immobilie?
Nein, hierfür wäre ein geeigneter Liegenschaftssachverständiger zu kontaktieren.
Ermitteln Sie den Ablösewert meiner Wohnungseinrichtung?
Nein, hierfür wäre ein geeigneter Sachverständigen aus dem Fachgebiet 84.60 Alt- und Gebrauchtwarenhandel zu kontaktieren. Hier spreche ich gerne eine Empfehlung für Mag. Martin Palaschke aus, Kontakt: www.svpalaschke.at
Erstellen Sie gesundheitliche Atteste oder Übersetzungsgutachten?
Nein, hierfür wäre ein geeigneter Sachverständiger zu kontaktieren.
Sind Sie mein Ansprechpartner für KFZ-Schadensgutachten?
Ich bin zwar als eingetragener Sachverständiger für die Schätzung von KFZ zertifiziert, jedoch Ihr falscher Ansprechpartner wenn es um Schadensfeststellungen (optischer und technischer Natur) sowie um Reparaturkalkulationen (z.B. für Versicherungen) geht. Hierfür empfehle ich die Beiziehung eines Sachverständigen aus dem Fachgebiet 17.11 (KFZ-Reparaturen, Havarieschäden, Bewertung).
Erstellen Sie auch Gutachten für Banken oder Leasinggesellschafen?
Ja, ich werde auch laufend von Banken, Kreditinstituten und Leasinggesellschaften beauftragt um Zeitwerte, Verkehrs- und Liquidationswerte sowie Gutachten zur Restnutzungsdauer zu erstellen. Gerne stehe ich Ihnen hier für entsprechende Aufträge zur Verfügung.
Wo sind Sie als Sachverständiger tätig?
Ich bin österreichweit für Schätzungen tätig, in entsprechenden Einzelfällen war ich bereits europaweit (Befundaufnahmen in Deutschland und Paris) unterwegs. Mein Haupteinsatzgebiet ist jedoch der Osten Österreichs und beschränkt sich auf die Bundesländer Wien, Niederösterreich, Burgenland und Steiermark sowie fallweise Oberösterreichs (Gerichtssprengel Steyr).
Was kostet ein Schätzgutachten?
Schätzen Sie Software und/oder Lizenzen?
Nein, hierfür wäre ein geeigneter Sachverständigen aus dem Fachgebiet Software zu kontaktieren. Hier spreche ich gerne eine Empfehlung für Dominic Neumann MBA aus, Kontakt: www.derneumann.at
Ich bin Gerichtsvollzieher und benötige einen SV?
Sie sind bei mir an richtiger Stelle. Für welche Fachgebiete ich zertifziert bin, entnehmen Sie bitte meiner Eintragung in der SDG-Liste.
Ich bin Notar (bzw. Gerichtskommissär) und benötige einen SV?
Wenn es um die Schätzung von Maschinen, Geräten, Anlagen, Büromöbel, KFZ oder Handelswaren-/Lagerbestände geht, sind Sie bei mir richtig. Für Wohnungseinrichtungen und/oder sonstige Fahrnisse empfehle ich Ihnen Mag. Martin Palaschke, Kontakt www.svpalaschke.at
Ich bin Unternehmer und benötige ein Schätzgutachen im Privatauftrag?
Gerne erstelle ich Ihnen für die Verwertung Ihrer Betriebs- und Geschäftsausstattung ein Schätzgutachten zu Verkehrs- und Liquidationswerten. Sofern eine Sanierung geplant ist, dient das Gutachten der Angemessenheitsüberprüfung für das gerichtliche Sanierungsverfahren. Meine privat erstellten Gutachten werden bei Gericht sowie bei den Gläuberschutzverbänden aktzeptiert.
Erstellen Sie Gutachten für Gerichte und Staatsanwaltschaften?
Ich werde laufend von Bezirks- und Landesgerichten sowie von Staatsanwaltschaften beauftragt. Gerne stehe ich hier für Gutachtensaufträge zur Verfügung.
Mehr ladeN
Ich bin gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter und bräuchte einen SV?
Sie sind bei mir genau an der richtigen Stelle. Ich arbeite hauptberuflich für gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter und sehe Ihrer Kontaktaufnahme mit Interesse entgegen.
Wie schnell können Sie die Inventarisierung vornehmen?
Sofern es meine Kapazitäten erlauben bin ich im Bedarfsfall und in dringlichen Fällen fallweise am selben oder darauffolgenden Tag im Unternehmen.
Wie lange brauchen Sie für ein Gutachten?
In Insolvenzverfahren sowie bei der Angemessenheitsprüfung in Sanierungsverfahren ist das oberste Gebot, neben der von mir ohnedies vorausgesetzten Richtigkeit des Gutachtens, Schnelligkeit und effizientes Arbeiten. Nach durchgeführter Befundaufnahme können Sie sicher sein, dass innerhalb weniger Tage, mein Schätzgutachten an Sie übermittelt wird. Bei Großinsolvenzen verlängert sich die Dauer natürlich um den entsprechenden Mehraufwand.
Was kostet ein Schätzgutachten?
In welchen Branchen haben Sie Erfahrung?
Durch meine langjährige Tätigkeit konnte ich Erfahrungen in den unterschiedlichsten Branchen sammeln. Besonders fachkundig fühle ich mich bei:
-
Holz- und Metallbearbeitungsbetrieben
-
Baufirmen
-
Glasereien
-
Gastronomie- und Hotelbetriebe
-
Computerbranche
-
Tankstellen
-
Taxi- und Transportunternehmen
-
Werkstätten und Spenglereien
-
Handelswaren- und Lagerbestände aller Art
-
Büros, Betriebs- und Geschäfsausstattungen
-
Supermärkte, Fleischerein
-
Shops, Ladenbaueinrichtungen
Gerne empfehle ich Ihnen – sofern meine Fachkompetenz überschritten wird – geeignete Sachverständige aus anderen Fachgebieten.
Wo ist der Unterschied zwischen Verkehrs- und Liquidationswerten?
Der Verkehrswert ist der am freien Markt erzielbare Wert unter der Prämisse der Unternehmensfortführungen sowie bei Verbleib an Ort und Stelle.
Der Liquidationswert ist der bei dringlicher Verwertung erzielbare Erlös und Berücksichtigung allfälliger Räumungs- und Entsorgungskosten bei Demontage und Abtransport.
In welchen Bundesländern sind Sie tätig?
Im Bedarfsfall und bei größeren Insolvenzen werde ich österreichweit von Insolvenzverwaltern beauftragt. Meine reguläre Tätigkeit in Insolvenzverfahren beschränkt sich jedoch auf die Bundesländer Wien, Niederösterreich, Burgenland und Steiermark.
Kennen Sie auch Kollegen aus anderen Fachgebieten?
Da ich gut vernetzt bin und eine Vielzahl an Sachverständigen aus anderen Fachgebieten kenne, sehe ich Ihrer Kontaktaufnahme mit Interesse entgegen. Gerne spreche ich Empfehlungen für Sachverständige aus den Fachgebieten KFZ-Schäden, Oldtimer, Alt- und Gebrauchtwarenhandel, Schmuck und Preziosen, Waffen, Software und Antiquitäten aus.
Kaufen oder verwerten Sie Fahrnisse?
Eindeutig NEIN. Als gerichtlich beeideter Sachverständiger ist für mich die Trennung zwischen Be- und Verwertung besonders wichtig. Ich bin als Sachverständiger für die Schätzung/Bewertung von Fahrnissen tätig, nicht jedoch für den An- und Verkauf. Hier wenden Sie sich bitte an neutrale Verwertungsunternehmen.
In welchen Gerichtssprengeln haben Sie schon Schätzgutachten erstellt?
Meine Schätzgutachten – insbesondere in Insolvenz- und Sanierungsverfahren – sind bei folgenden Gerichten durch laufende Bestellungen bekannt:
– HG Wien
– LG Eisenstadt
– LG Korneuburg
– LG St. Pölten
– LG Wiener Neustadt
– LG Krems an der Donau
– LGZ Graz
– LG Steyr
– LG Linz
Wie ist ein Schätzgutachten bei Ihnen aufgebaut?
Fordern Sie ein Mustergutachten an: office@schaetzung.at
In jedem Gutachten findet sich eine übersichtliche Fotodokumentation.
Mehr ladeN


Anfrage
Unverbindlich & vertraulich – ich melde mich zeitnah bei Ihnen.





